Neues Anime- und Manga-Zensurgesetz: Ein Überblick

Das in Tokyo vor kurzem verabschiedete Anime- und Manga Zensurgesetz (wird auch öfter als „Nonexistent Youth Bill“, „Youth Ordinance Bill“ oder „Bill 156“ bezeichnet) wird einen gewaltigen Einfluss auf alle neuen Animes und Mangas, aber auch auf bereits laufende Serien haben. In diesem Post möchte ich einen kurzen Rückblick darüber geben, wie es dazu gekommen ist, worum sich das Gesetz dreht und welche Konsequenzen das neue Gesetz haben wird.

Die Entstehung

Das komplette Zustandekommen des Zensurgesetzes war ein relativ langwieriger Prozess mit vielen Fehlschlägen, Verschiebungen und dann aber auch letztenendes der Verabschiedung des Gesetzes. Einen vollständigen und sehr ausführlichen Überblick gibt der Übersetzer Dan Kanemitsu in einem auf Englisch verfassten Editorial bei ANN. Die wesentlichen Punkte möchte ich aber hier auch kurz zusammenfassen: Anfang 2010 (im Februar) wurde ein Gesetzesentwurf in das Parlament in Tokyo eingebracht, der explizit gegen bestimmte Arten von Anime und Manga gerichtet war. Auf die Inhalte gehe ich später ein. Während anfangs davon ausgegangen wurde, dass der Entwurf einfach durchgewunken wird, so ist der Entwurf, auch aufgrund des Widerstands einer großen Anzahl von Mangakas, im Juni gescheitert und wurde nicht als Gesetz verabschiedet. Wietere Hintergründe warum der Entwurf gescheitert ist können auch im erwähnten Editorial nachgelesen werden.

Allerdings kam der Gesetzesentwurf wieder recht bald auf den Tisch (siehe auch hier), wohl hauptsächlich aus wahltaktischen Gründen und der Unzufriedenheit der Befürworter, dass der Entwurf im ersten Anlauf gescheitert ist. Im zweiten Anlauf hat man dann den Entwurf so spät wie möglich veröffentlicht und frühestmöglich verabschiedet, so dass z.B. Kritiker und Skeptiker erst gar nicht die Möglichkeit hatten gegen den Entwurf vorzugehen. Federführend vorangetrieben hat das Gesetz Shintaro Ishihara, der Gouverneur von Tokio ist und eine ganze Reihe zweifelhafter Kommentare in Bezug auf Anime und Manga von sich gegeben hat und mit Äußerungen, wie dass Schwule einen genetischen Defekt hätten, von sich reden gemacht hat. Das haben zahlreiche Doujinshi-Zeichner zum Anlass genommen, auch Ishihara in ihren neusten Werken eine Rolle zukommen zu lassen.

Gleichzeitig haben sich die für das Gesetz Verwantwortlichen natürlich sämtliche Sympathien bei einem Großteil der Anime- und Mangabranche verspielt. Erste Konsequenz ist bisher, dass ein Großteil der diesjährigen Aussteller der Tokyo Anime Fair (TAF) abgesagt haben, da Ishihara den Vorsitz inne hat. Das Resultat kann man sehr gut an diesem Bild erkennen. Denn schliesslich ist die TAF eine Veranstaltung auf der sich die Industrie selbst zelebriert. Wenn dann einer der für das Event führenden Verantwortlichen eben jene Industrie persönlich verachtet und mit Gesetzen in ihrerer künstlerischen Freiheit einschränkt, ergibt sich ein gewisser Interessenkonflikt für den viele Hersteller und Produzenten von Anime und Manga die oben angesprochene Lösung der Nicht-Teilnahme für sich gewählt haben.

Weitere Infos gibt es z.B. hier, hier, hier und hier. Eine Übersicht zu weiteren (englischsprachigen) Artikeln gibt es hier.

Der Inhalt

Ziel des Gesetzes ist -vordergründig- der Schutz der Kinder und die Bekämpfung (harter) Pornografie. Tatsächlich handelt es sich aber um ein Gesetz, dass hauptsächlich aus moralischen und wahlkampftaktischen Gründen und unter Vernachlässigung des tatsächlichen Schutzes irgendwelcher Opfer und der Bekämpfung „tatsächlicher“ Verbrechen auf den Weg gebracht wurde. Und zwar geht es um die Frage, was in Anime & Manga erlaubt und legal ist und welche Inhalte als nicht jugendfrei ausgezeichnet werden müssen oder erst gar nicht veröffentlicht werden dürfen.

Dafür ist es zuerst wichtig zu wissen, dass es für Anime, Manga und Co. bereits zahlreiche Vorschriften und (Selbst-)verpflichtungen in Tokyo und Japan gibt, was den Inhalt, die Klassifizierung und den Vertrieb -auch aus Jugenschschutzgesichtspunkten- angeht. So werden derzeit bereits stichprobenartig Testkäufe bei als jugendfrei ausgewiesenem Material durchgeführt und sollte eine Verletzung bestehender Vorschriften wie die Förderung von Gewaltbereitschaft oder die „sexuelle Stimulierung“ des Lesers, etc. festgestellt werden, so muss das entsprechende Produkt ab sofort als nicht jugendfrei ausgewiesen werden. Auf diese Art ausgewiesene Produkte dürfen nur von Erwachsenen gekauft werden und unterliegen damit nicht mehr der Kontrolle, die gerade dem Jugendschutz dient. Dieses bestehende Konzept ähnelt dem deutschen bis auf den Unterschied, dass hier vorab eine Einstufung vorgenommen wird und in Japan stichprobenartig nach der Veröffentlichung.

Das neue Gesetz regelt nun gleich eine ganze Reihe von Dingen neu: von Internetzensur bis hin zu der Kontrolle von Eltern über die Handys ihrer Kinder. In Hinsicht auf Anime und Manga bekommt die Regierung zusätzlich die Möglichkeit „jeden Manga, Anime und Videospiel (aber keine realen Aufnahmen), die irgendeine Art von sexuellen Akt darstellen, welcher Strafvorschriften oder Tokyo-Verfüfungen ODER sexuelle Darstellung zwischen engen Verwandten, welche legal nicht heiraten könnten, sind, als nicht jugendfreies Material einzustufen WENN sie in einer ’nicht rechtfertigbaren Verherrlichung oder übertriebene Art und Weise‘ dargestellt werden“ (Quelle). Genauer bezieht sich der Wortlaut des Gesetzes nicht nur auf die sexuelle, sondern auch die „pseudo-sexuelle“ Darstellung – was auch immer darunter zu verstehen ist. Dazu kommt noch das Recht der Regierung auch solche Darstellungen zu regulieren, welche die „soziale Ordnung übermäßig stören“.

Stellt man sich zunächst die Frage nach dem Zweck des Gesetzes, so könnte man zuerst an den Jugendschutz denken. Allerdings gibt es diesen wie oben beschrieben schon in Form von bestehenden Gesetzen und Verordnungen. Das geht so weit, dass „ab 18“ Material in speziellen Bereichen und nur eingeschweisst ausgestellt und nur an Erwachsene verkauft wird. Ein Gesetz zur -begrüßenswerten- Bekämpfung der Kinderpornografie ist es ebenfalls nicht, da es ausschliesslich auf Anime, Manga und Videospiele abzielt und reale Aufnahmen und Darstellungen explizit von der Regulierung ausklammert.

Die Folgen

Zunächst ist festzuhalten, dass das Gesetz nur für Tokyo gilt. Allerdings ist Tokyo quasi das Herz Japans und die Gesetzgebung dort ist wegweisend für den Rest des Landes und dazu kommt, dass in Tokyo ein großer Teil der Betroffenen Produzenten und Käufer lebt. Auch handelt es sich bei dem Gesetz streng genommen um kein Zensurgesetz (zumindest nicht primär), da die meisten Erzeugnisse dann statt ohne Jugendfreigabe ab 18 verkauft werden müssen. Das kommt aber einer Zensur gleich, denn viele Läden führen gar nicht erst Produkte die ab 18 sind, solche Artikel verkaufen sich generell schlechter und z.B. kommen Serien die in monatlich/wöchentlich erscheinenden Manga-Anthologien verlegt werden nicht darum jugendfrei zu sein.

Das Gesetz tritt zu ersten Teilen im April 2011 und dann vollständig im Juli 2011 in Kraft. Das es große Auswirkungen auf den Anime- und Mangamarkt haben wird macht alleine schon die Reaktion der Studios und Verleger deutlich die nicht aus einer Laune heraus von einem so wichtigen Event wie der Tokyo Anime Fair fernbleiben. Man kann davon ausgehen, dass Fanserviceproduktionen unabhängig vom konkreten Medium deutlich zurückdrehen werden, was ihren Inhalt angeht und generell deutlich häufiger gleich zur Selbstzensur gegriffen wird. Und im Gegensatz zu früher wird es dann nach einer zensierten TV-Ausstrahlung keine Uncut Version auf DVD oder BluRay zu kaufen geben, denn diese fallen ebenfalls unter das Gesetz. Auch schien es zunächst so, als würde der Fernsehsender Tokyo MX in Folge des Gesetzes sein Animeprogramm zurückfahren, allerdings scheint es sich dabei um eine Fehlinformation zu handeln. Positiv festzuhalten ist, dass zumindest der reine Onlinevertrieb (also legale Downloads und legales Streaming) von Anime und Manga nicht vom Gesetz eingeschränkt wird.

Ich persönliche schätze, dass die neue Gesetzeslage Mangas und Animes wie ToLoveRu, Negima, etc. pp. deutlich beeinflussen wird. Diese müssen entweder „zahmer“ werden oder verschwinden ganz. Fanservice und Gewalt in Animes wird noch weiter zurückgehen als es ohnehin schon der Fall ist, verglichen mit den Achtzigern und Neunzigern. Und dieses Weniger an Gewalt und Fanservice wird kompensiert durch ein Mehr an Moe-Anime; kein echter Gewinn in meinen Augen für uns Fans.

Das makabere an der Sache ist, dass durch das neue Gesetz weder der Jugendschutz verbessert wird, noch die Opfer von Kinderpornographie in irgendeiner Art und Weise besser bschützt werden; in letzter Konsequenz das Gesetz niemanden nützt, sondern nur eine sehr spezielle Art von Medium zusätzlich „kriminalisiert“ wird, während genau die gleichen Punkte bei sämtlichen anderen Medien weiterhin legal sind und bleiben werden. Es ist damit ein Gesetz, dass aus wahlkampftaktischen Gründen für die unwissende breite Masse mit der Botschaft „wir tun etwas – irgendetwas – gegen diese anrüchigen Animes und Mangas“ verabschiedet wurde und zwar nur aus moralischen Gründen. Ein Gesetz, das niemanden nutzt und den Fans nur schadet.

7 Gedanken zu „Neues Anime- und Manga-Zensurgesetz: Ein Überblick

  1. Wenn´s um die pornographischen Aspekte von Mangas geht, vermisse ich leider jeglichen selbstkritischen Gedankengang der Fans – Gedankenanstöße zu dem Thema liefert übrigens ein neuer Roman „Pornos machen traurig“ von Peter Redvoort …

    Heiko

  2. Also hier muss man das ganze etwas differenzierter sehen. Bei Pornografie handelt es sich, um Wikipedia zu zitieren, um „[…] die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen“. Solche Inhalte sind per se schon nicht jugendfrei.
    Denkt man nun an den durchschnittlichen 08/15 Hollywoodfilm, so kommt in diesem meistens auch eine „Sexszene“ drinne vor. Ziemlich harmlos das Ganze und deswegen handelt es sich bei dem Film auch noch nicht um Pornografie.
    Allerdings ist es -auch um die feinen Unterschiede dabei herauszuarbeiten- sinnvoll eine Einstufung vorzunehmen, welche Inhalte für welche Altersgruppen geeignet sind. Eine Praxis die sowohl in Japan als auch in Deutschland längst Anwendung findet. Stichwort Jugendschutz (und hierzulande z.B. USK, FSK, BPjM, etc.).

    Allerdings ist der Knackpunkt des neuen Gesetzes im Wesentlichen, dass es eine Wertung vornimmt, ob das Material nun fiktiv ist oder real. Und entgegen aller Logik zu Lasten der fiktiven Inhalte. Das hat zur Folge, dass z.B. eine bestimmte Animeserie nicht mehr im Fernsehen laufen dürfte, während exakt die gleiche Serie, mit identischem Inhalt, nur mit realen Schauspielern, ausgestrahlt werden dürfte und nicht zu beanstanden wäre. Was soll soetwas mit Jugendschutz zu tun haben? Das kann ja einzig eine moralische Vorschrift sein.

    Noch kurz zur Anmerkung zum Thema „selbstkritische[r] Gedankengang der Fans“. So lange die Inhalte legal sind bestimmen Angebot und Nachfrage was es im Markt gibt, was nicht und in welchem Verhältnis. Das ist bei anderen Medien nicht anders. Nur weil man selber z.B. Horrofilme grausam oder geschmacklos findet sollte man nicht lauthals nach Verboten schreien. Schließlich sind sie legal und haben ihre Zielgruppe. Sind einem die Inhalte einer Serie also zu sexy oder gefällt einem das Charakterdesign nicht oder man ist mit einem anderen Punkt unzufrieden, dann braucht man sie nicht zu kaufen/zu schauen. Denn: Jeder hat die Wahl was er sich kauft/anguckt und die macht man abhängig von seinem persönlichen Geschmack. Das heißt auch im Umkehrschluss, dass man nicht auf Grundlage der eigenen Moralvorstellungen anderen vorschreiben sollte, was sie sich kaufen dürfen. Eine Ausnahme sind natürlich begründete und zweckdienliche Jugendschutz- und Strafvorschriften. Und darunter fällt das neue Gesetz in Japan, wie oben ausführlich behandelt, nicht.

  3. Bin froh das TBS für die TAF jetzt doch nen Rückzieher macht, ihren Stand auf ‚Overseas customers only‘ gesetzt und die anime von der Liste gestrichen haben. Das wäre sonst auch echt bescheiden gewesen.

    Gleichzeitig, wie Killerattacks oben sagt… der nackt-Onsen-baden-mit-Pornodarstellerin-XY Kram darf weiter laufen, während Anime (selbst der Nanoha-Movie könnte wegen der Transformation-Scenes schon as ’sexuell erregend‘ gelten, theoretisch, nichtmal im Nachtprogramm laufen dürfen. Also nach Mitternacht. Das ist völlig kaputt.

    Zumal Ishihara scheinbar selbst mit Romanen zu tun hat (er hat sie geschrieben, glaub ich) die Inhalte wie Vergewaltigungen an Minderjährigen haben, angeblich zu Nachahmern geführt haben, aber als geschriebene Werke lustiger Weise von genau diesem Verbot ausgenommen sind und so im Buchladen stehen dürfen.

    Wobei ich dazu gerne mehr Quellen als Sankaku hätte. Hat zu den Ishihara-Büchern hier noch mehr Informationen?

    @ Heiko: Gibt immernoch nen gewaltigen Unterschied zwischen Pornographie und dem durchschnittlichen Anime mit etwas ero-content. Ersteres kannst du in Japan eh schon als minderjähriger -eigentlich- nicht kaufen (darfst sie aber besitzen, wenn der ältere Bruder Kram für dich kauft passt das). An dieser Lage ändert sich mit dem neuen Gesetz soweit ich weiß auch nichts, nur muss sehr viel Material (Naruto z.B., als absoluter Mainstreammanga, könnte schon drunterfallen, nur wegen Naruto’s ero-transformation die kaum vorkommt, oder Jiraiyas Onsen-spionage, wenn man das Gesetz so wies formuliert ist locker auslegt) ab sofort in die ‚Pornoecke‘, was quasi zumindest für die Shounen-Zielgruppe (etwa 13-17) quasi einem Verkaufsverbot gleichkommt.

    @ Killerattacks: Danke für den wertvollen Beitrag. Melonpan hat dich getwittert.

  4. Halconnen :

    Wobei ich dazu gerne mehr Quellen als Sankaku hätte.

    Das denk ich mir auch immer wenn ich etwas interessantes bei Sankaku, aber sonst nirgends lese.

    Halconnen :

    @ Killerattacks: Danke für den wertvollen Beitrag. Melonpan hat dich getwittert.

    Das freut mich 🙂

    Ansonsten stimm ich dir natürlich vollkommen zu mit dem was du schreibst. Bleibt nur die Hoffnung, dass es sich in der Praxis nicht so gravierend auswirkt, wie jetzt alle annehmen. Aber wer weiß das schon wie sich das entwickeln wird?

  5. Killerattacks :
    Ansonsten stimm ich dir natürlich vollkommen zu mit dem was du schreibst. Bleibt nur die Hoffnung, dass es sich in der Praxis nicht so gravierend auswirkt, wie jetzt alle annehmen. Aber wer weiß das schon wie sich das entwickeln wird?

    Das ist genaugenommen der Teil vor dem ich am meisten Angst habe.

    Wenn sich das Gesetz sofort gravierend Auswirkt, haben wir ne vage Hoffnung das die Leute (nicht nur Otakus, wenns wirklich zum Extremfall a-la ‚One Piece zensiert‘ oder sowas kommt) in Japan sauer genug sind um tatsächlich so lange auf die Straße zu gehen das sich die Sache relativ schnell wieder erledigt.

    Wenn es sich zuerst -nicht- auswirkt bedeutet das, dass wir ne kriechende Entwicklung haben wo sich der Kram langsam aus den Regalen verschiebt, ohne das die Menschen zu laut protestieren, und in zehn Jahren ist die Industrie quasi tot. Oder zensiert sich freiwillig so hart selbst das wenn überhaupt nur noch sehr wenig Interessantes rauskommt.

    Letzteres ist hier meiner Meinung nach der schlimmere Fall. Leider wirken schlecht geschriebene Gesetze sich auch nur kriechend. Inbesondere bei ‚Zensurgesetzen‘ muss man da höllisch aufpassen. Guck mal auf die Inteernet Sperrlisten von Dänemark, Irland und Konsorten. Das war alles nen „Hm, nicht so schlimm wie die Spinner alle angenommen haben, passt schon.“ gefolgt von nem „Moment mal, -was-!?“ Jahre später. Wenn die Zensurlisten dann mal rausrutschen oder anderer Kram von hinter den Kulissen auftaucht. In Irland hat man die Sperren deswegen ja wieder abgeschafft.

    Ich hoffe das sich die Bill 156 aber nicht so entwickelt, immerhin sind die Folgen für die gesamte Bevölkerung sehr viel besser sichtbar. Wenn Jump tatsächlich wegen 1-2 der darin veröffentlichen Serien quasi massakriert wird, oder gar selbst die anzahl der Serien in Jump halbiert, oder was auch immer da passieren könnte, dürften auch die sonst uninteressierten Teile der Bevölkerung vielleicht mal wach werden. Jedenfalls dürfte das Geschrei der Kinder groß sein.

  6. Verdammt. Do want Edit-Funktion. Ich kann heute echt nicht sinnvoll schreiben.

    „Auswirkt“ muss klein, „Inteernet“ hat nen e zuviel, „anzahl“ muss groß.

    Ich schreib zu selten auf Deutsch. Ha.

  7. ganz deiner meinung. ich bin zwar auch gegen kinderpornos aber wen die das nur so ratiekal durchzihen wegen einem wahlforteil das selbst samurei girls oder andere wie heischool of the death ferboten werden flieg ich von bayern nach japan und protestiere.

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